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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 13 SB 88/23 B

Gesetze: § 192 Abs 4 S 1 SGG

Leitsatz

Leitsatz:

Mutwillenskosten wegen unterlassener Ermittlungshandlungen dürfen einer Behörde nicht auferlegt werden, wenn die Behörde ermessensfehlerfrei von den betreffenden Ermittlungshandlungen Abstand genommen hat. Dies gilt auch dann, wenn in einem nachfolgenden sozialgerichtlichen Verfahren das Gericht solche Ermittlungen für erforderlich hält.

Fundstelle(n):
QAAAJ-44371

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 30.05.2023 - L 13 SB 88/23 B

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