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Online-Beitrag vom

Sustainability Due Diligence

Ein neues Fundament (nicht nur) der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung

Dr. Josef Baumüller

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist Anfang Januar 2023 in Kraft getreten. Die mit dieser Richtlinie neu eingeführten Standards für die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) liegen als Konsultationsfassungen inzwischen ebenso vor und sollen in Kürze als delegierte Rechtsakte von der EU-Kommission übernommen werden. Die Berichtspflichten, mit denen sich eine große Zahl an Unternehmen in der EU (und teilweise darüber hinaus) sehr unmittelbar konfrontiert sehen, nehmen damit Gestalt an. Dabei offenbart sich immer deutlicher, dass nicht die Berichtgestaltung im engeren Sinne die größte Herausforderung darstellen wird – sondern das Schaffen der notwendigen Fundamente in Unternehmen, die für eine ordnungsgemäße Berichterstattung unumgänglich sind. Eines dieser Fundamente, die von den ESRS (erstmals) auf eine ausführliche Weise dargelegt werden, ist das Konzept der sustainability due diligence. Dieses wird im vorliegenden Beitrag umrissen.

Willeke, Due Dilligence, infoCenter NWB DAAAD-83493

Kernaussagen
  • Sustainability due diligence betrifft die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im...