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Einkommensteuer | Außergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen für eine Liposuktion
Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems können jedenfalls ab dem Jahr 2016 ohne vorherige Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein (Bezug: § 33 Abs. 1 EStG; § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV).
(1) Nach § 33 Abs. 1 EStG wird die Einkommensteuer auf Antrag ermäßigt, wenn einem Stpfl. zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Stpfl. gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung) erwachsen. Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Stpfl. in den abschließend geregelten Katalogfällen des § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStDV durch ein vor Beginn der Heil...