Online-Nachricht - Montag, 17.07.2023

Verfahrensrecht | Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide digital (FinMin NRW)

Ab sofort können Gewerbesteuermess- und -Zerlegungsbescheide sowie Körperschaftsteuerbescheide in NRW direkt in ELSTER zugestellt werden. Hierauf macht das Finanzministerium NRW aktuell aufmerksam.

Das FinMin NRW führt hierzu aus:

  • Nach den Einkommensteuerbescheiden können ab sofort auch die Gewerbesteuermessbescheide, Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheide und die Körperschaftsteuerbescheide vollständig digital in ELSTER zugestellt werden. Diese Neuerung ist die nächste Stufe der Umstellung auf die digitale Übermittlung offizieller Schreiben aus der Finanzverwaltung.

  • Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Land, dass die erweiterte digitale Bekanntgabe für die Gewerbesteuer und Körperschaftsteuerbescheide anbietet.

  • Der digitale Bescheid kann so vom Unternehmen direkt elektronisch abgelegt oder weiterverarbeitet werden.

  • Ab dem Veranlagungszeitraum 2022 kann bei der elektronischen Abgabe der Gewerbesteuererklärung zudem die digitale Bekanntgabe des kommunalen Gewerbesteuerbescheids beantragt werden. Den digitalen Bescheid-Service für die kommunale Gewerbesteuer wollen viele Kommunen bis zum Jahresende für die Unternehmen anbieten.

  • Die Voraussetzung, um die digitale Bekanntgabe in Anspruch zu nehmen, ist die vorherige elektronische Einwilligung im Online-Portal „Mein ELSTER“ oder im Rahmen einer erteilten Vollmacht an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater – diese bleibt bis zum Wider-ruf grundsätzlich für alle Steuerarten gültig, kann aber selbstverständlich jederzeit nachträglich geändert werden.

Quelle: FinMin NRW online (JT)

Fundstelle(n):
NWB IAAAJ-44096