Verfahrensrecht | Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide digital (FinMin NRW)
Ab sofort können Gewerbesteuermess- und -Zerlegungsbescheide sowie Körperschaftsteuerbescheide in NRW direkt in ELSTER zugestellt werden. Hierauf macht das Finanzministerium NRW aktuell aufmerksam.
Das FinMin NRW führt hierzu aus:
Nach den Einkommensteuerbescheiden können ab sofort auch die Gewerbesteuermessbescheide, Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheide und die Körperschaftsteuerbescheide vollständig digital in ELSTER zugestellt werden. Diese Neuerung ist die nächste Stufe der Umstellung auf die digitale Übermittlung offizieller Schreiben aus der Finanzverwaltung.
Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Land, dass die erweiterte digitale Bekanntgabe für die Gewerbesteuer und Körperschaftsteuerbescheide anbietet.
Der digitale Bescheid kann so vom Unternehmen direkt elektronisch abgelegt oder weiterverarbeitet werden.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2022 kann bei der elektronischen Abgabe der Gewerbesteuererklärung zudem die digitale Bekanntgabe des kommunalen Gewerbesteuerbescheids beantragt werden. Den digitalen Bescheid-Service für die kommunale Gewerbesteuer wollen viele Kommunen bis zum Jahresende für die Unternehmen anbieten.
Die Voraussetzung, um die digitale Bekanntgabe in Anspruch zu nehmen, ist die vorherige elektronische Einwilligung im Online-Portal „Mein ELSTER“ oder im Rahmen einer erteilten Vollmacht an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater – diese bleibt bis zum Wider-ruf grundsätzlich für alle Steuerarten gültig, kann aber selbstverständlich jederzeit nachträglich geändert werden.
Quelle: FinMin NRW online (JT)
Fundstelle(n):
NWB IAAAJ-44096