Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer als Betriebseinnahmen
Leitsatz
Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen.
Aus dem Betriebsausgabenabzugsverbot des § 4 Abs. 5b folgt keine symmetrische Besteuerung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen,
die eine außerbilanzielle Kürzung des Gewinns um die Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer rechtfertigen könnte.
Nur soweit Erstattungszinsen im Zusammenhang mit gegenläufigen, zuvor nicht als Betriebsausgaben erfassten Nachforderungszinsen
stehen, ist eine entsprechende Gewinnkürzung aus Billigkeitsgründen geboten ( BStBl 2021 I S.
353).
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 17/2023 S. 764 BBK-Kurznachricht Nr. 17/2023 S. 764 DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 10 DStRE 2024 S. 643 Nr. 11 GStB 2024 S. 52 Nr. 2 GStB 2024 S. 53 Nr. 2 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2023 S. 711 EAAAJ-44054
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 04.05.2023 - 9 K 1987/21 G,F
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