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Umsatzsteuer | EuGH urteilt zur Differenzbesteuerung
Die
Art.
312 und 315 sowie Art. 317 Abs. 1 MwStSystRL sind dahin
auszulegen, dass die Mehrwertsteuer, die ein steuerpflichtiger Wiederverkäufer
auf den innergemeinschaftlichen Erwerb eines Kunstgegenstands entrichtet hat,
dessen spätere Lieferung der Differenzbesteuerung nach Art. 316 Abs. 1 dieser
Richtlinie unterliegt, Teil der Steuerbemessungsgrundlage dieser Lieferung ist
().
Sachverhalt: Der Kläger betreibt als Kunsthändler mehrere Galerien in deutschen Städten. Im Streitjahr 2014 erwarb er Kunstgegenstände von im übrigen Unionsgebiet ansässigen Künstlern. Diese Lieferungen wurden von den Künstlern in ihren Ansässigkeitsstaaten als steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt. Der Kläger versteuerte seine Umsätze zunächst mit dem ermäßigten Steuersatz gem...