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Berufsrecht | Partnerschaftsgesellschaft von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern (BGH)
Das Rechtschutzbedürfnis für die Erhebung einer Leistungsklage, zu der auch eine Klage auf Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen und Auskunft gehört, ergibt sich daraus, dass ein behaupteter materieller Anspruch, dessen Existenz für die Prüfung des Interesses an seinerS. 218 gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist, nicht erfüllt ist. Erfüllt der Schuldner einen Anspruch nicht freiwillig, ist der Gläubiger auf eine gerichtliche Entscheidung angewiesen, um den Anspruch notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen zu können. Über ein zum Ausschluss oder zur Beschränkung des Einsichtsrechts führendes Verweigerungsrecht der in Anspruch genommenen Gesellschafter gegen die Klage eines Gesellschafters ist grundsätzlich erst im Vollstreckungsverfahren...