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Steuerrecht – Aufteilung der während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallenden Einkommensteuer (BFH)
Während eines laufenden Insolvenzverfahrens sind die Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag für alle dem Insolvenzschuldner im Veranlagungszeitraum nach materiellem Steuerrecht zuzuordnenden Einkünfte einheitlich zu ermitteln und zwischen dem Insolvenzschuldner, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, und dem Insolvenzverwalter als Vertreter der Insolvenzmasse im Verhältnis der Einkünfte i. S. des § 2 Abs. 2 Satz 1 EStG aufzuteilen.
Sachverhalt
In der Sache ist die Aufteilung der Einkommensteuerschuld während eines Insolvenzverfahrens zwischen dem Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger), der als Insolvenzschuldner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, und dem gem. § 56 Abs. 1 Satz 1 der Insolvenzordnung (InsO) zum Insolvenzverwalter bestellten Beigeladenen (Insolvenzverwalter) als Vertreter der Insolvenzmasse streitig.
Aus de...