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BFH Urteil v. - IV R 119/88 BStBl 1990 II S. 973

Gesetze: EStG § 13a Abs. 5 Nrn. 1 bis 5

Zum Wert der Arbeitsleistung von Nebenerwerbslandwirten mit Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Leitsatz

Bei einem landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb mit ca. 19,2 ha Nutzfläche kann bei der Gewinnermittlung nach § 13a EStG der Wert der Arbeitsleistung für die körperliche Mitarbeit des Betriebsinhabers, der ganztägig außerhalb des Betriebes als Arbeitnehmer tätig ist, in der Regel schon deshalb nicht mit dem Erfahrungswert der Finanzverwaltung von 0,2 VAK angesetzt werden (vgl. Abschn. 130a Abs. 4 Satz 7 EStR 1984), weil die Betriebsgröße von 19,2 ha außerhalb durchschnittlicher betrieblicher Verhältnisse bei einem Nebenerwerbslandwirt liegt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 973
BFH/NV 1990 S. 75 Nr. 10
VAAAA-93472

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BFH, Urteil v. 19.07.1990 - IV R 119/88

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