Online-Nachricht - Mittwoch, 12.07.2023

Steueroasen-Abwehrgesetz | Gesteigerte Mitwirkungspflichten nach § 12 StAbwG (BZSt)

Das BZSt weist darauf hin, dass das Online-Formular zur Übermittlung der Aufzeichnungen nach § 12 StAbwG an das BZSt voraussichtlich ab September 2023 zur Verfügung stehen wird.

Um die Abläufe zu erleichtern, wird gebeten, die Veröffentlichung abzuwarten.

Rückfragen können an den Fachbereich Country-by-Country Reporting gestellt werden.

Quelle: BZSt online, Meldung v. 3.7.2023 (il)

Fundstelle(n):
XAAAJ-43790