Stichtag bei Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 1 EStG i. d. F. des Wohneigentumsförderungsgesetzes
Leitsatz
Auch Baukindergeld gemäß § 34f Abs. 1 EStG i.d.F. des WohneigFG vom kann nur für Bauobjekte gewährt werden, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem gestellt worden ist oder die aufgrund eines nach dem rechtswirksam abgeschlossenen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft worden sind oder bei denen mit den Bauarbeiten nach dem begonnen worden ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 963 BFH/NV 1990 S. 74 Nr. 10 UAAAA-93468