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BFH Urteil v. - I R 129/85 BStBl 1990 II S. 955

Gesetze: EStG § 3 Nr. 66

Sanierungsbedürftigkeit nicht schon bei Überschuldung, sondern erst bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Leitsatz

1. Die Überschuldung allein ist kein Grund, die Sanierungsbedürftigkeit anzunehmen, wenn die übrigen Umstände wie eigene Umsätze, Umsatzrendite und Bruttorendite einen Zusammenbruch des Unternehmens ausschließen und nicht von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit auszugehen ist.

2. Stundungsvereinbarungen, die im Zusammenhang mit der Sanierung abgeschlossen werden, können eine Sanierungsbedürftigkeit nicht beseitigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 955
BFH/NV 1990 S. 74 Nr. 10
GAAAA-93464

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 14.03.1990 - I R 129/85

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