Solidaritätszuschlag | Richtervorlage zum Solidaritätszuschlaggesetz 1995 unzulässig (BVerfG)
Das BVerfG hat eine Vorlage des Niedersächsischen FG zur Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 (bezogen auf das Streitjahr 2007) als unzulässig verworfen ().
Hierzu führt das BVerfG u.a. weiter aus:
Der Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des (s. hierzu ist Balke, ) istunzulässig, weil die Ausführungen im Vorlagebeschluss nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht die Verfassungsmäßigkeit der vorgelegten Normen des SolZG 1995 sorgfältig geprüft hat.
Hinsichtlich der von ihm angenommenen Ungleichbehandlung legt das vorlegende Gericht zudem nicht hinreichend dar, inwiefern diese entscheidungserheblich für das Ausgangsverfahren ist.
Weitere Informationen zu dem Vorlagevefahren können Sie der Pressemitteilung des BVerfG entnehmen.
Quelle: BVerfG online (il)
Fundstelle(n):
CAAAJ-43625