Gesetzgebung | Geldwäschebekämpfung - Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (BMF)
Das BMF hat am einen Referentenentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen veröffentlicht.
Hintergrund: Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (häufig "FIU" genannt) nimmt die Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegen und sieht sich einem stetig anwachsenden Meldeaufkommen gegenüber.
Der Gesetzentwurf nimmt die notwendigen rechtlichen Anpassungen vor, um möglichst kurzfristig effektive Arbeitsprozesse der Zentralstelle bei der Analyse und Weiterleitung von Verdachtsmeldungen sicherzustellen und Rechtsklarheit in der Aufgabenwahrnehmung und risikobasierten Arbeitsweise durch die Zentralstelle zu schaffen.
Die vorgeschlagenen Änderungen des Geldwäschegesetzes sehen darüber hinaus vor, den Kernauftrag zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung der Zentralstelle gesetzlich klarzustellen.
Zudem werden die hinreichende Unterstützung der Prozesse der Zentralstelle durch automatisierte Verfahren gesetzlich konkretisiert und die Modalitäten der Zusammenarbeit der Zentralstelle mit ihren Zusammenarbeitsbehörden, insbesondere zur Unterstützung der Verpflichteten bei der Erkennung meldepflichtiger Sachverhalte und bei der Bearbeitung der sogenannten Fristfälle vereinfacht.
Schließlich sollen die Verpflichteten stärkere Hilfestellungen erhalten, wann und mit welchen Angaben Verdachtsmeldungen abzugeben sind.
Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht, das Gesetz muss vom Bundestag verabschiedet werden.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
SAAAJ-43624