Die Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsguts beginnt für Zwecke der Investitionszulage mit Bestellung der zur Fertigung wesentlichen Teile
Leitsatz
Auch die Herstellung einer als bewegliches Wirtschaftsgut zu wertenden Betriebsvorrichtung beginnt zulagenrechtlich bereits mit der Auftragserteilung zur Fertigung von wesentlichen Bauteilen (Fortführung der Rechtsprechung in den Urteilen des , BFHE 129, 104, BStBl II 1980, 56, und vom III R 123/82, BFH/NV 1987, 468, zum Baubeginn bei Gebäuden).
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 923 BFH/NV 1990 S. 77 Nr. 10 DAAAA-93452
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