Kapitalertrag durch vergleichsweise vereinbarten Nutzungsersatz bei
Rückabwicklung eines widerrufenen Darlehensvertrags
Leitsatz
1. Nach Widerruf eines Darlehensvertrags als Ersatz für Nutzungsvorteile der Bank vereinbarter Nutzungsersatz zugunsten des
Darlehensnehmers ist insgesamt steuerbare Kapitalerträge im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.
2. Der Steuerbarkeit des Nutzungsersatzes steht die höhere gegenläufige Nutzungsherausgabe des Darlehensgebers an die Bank
nicht unter dem Gesichtspunkt einer fehlenden Einkünfteerzielungsabsicht entgegen; ein diesbezüglicher Werbungskostenabzug
scheidet nach § 20 Abs. 9 EStG aus.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): ErbStB 2023 S. 259 Nr. 9 ErbStB 2023 S. 260 Nr. 9 BAAAJ-43592
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 09.11.2022 - 9 K 562/20
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