Kindergeldanspruch von EU-Ausländern ab dem 4. Monat der
Einreise: Rechtmäßiger Aufenthalt im Inland –
Arbeitnehmerfreizügigkeit – Fortwirken der Arbeitnehmereigenschaft
während des Erziehungsurlaubs – Gleichbehandlungsgrundsatz des Art.
4 VO (EG) Nr. 883/2004
Leitsatz
Der für den Kindergeldanspruch einer wirtschaftlich nicht aktiven EU-Ausländerin ab dem 4. Monat der Einreise vorauszusetzende
rechtmäßige Aufenthalt im Inland folgt – über den Wortlaut der Regelung des § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG i.V.m. §§ 2 - 4 FreizügG/
EU hinausgehend - unmittelbar aus dem europäischen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 4 VO (EG) Nr. 883/2004, wenn sie sich
nach vorausgegangener Berufstätigkeit, kurzer Arbeitslosigkeit und anschließender Mutterschutzzeit im Erziehungsurlaub befindet
und daher weiterhin als Arbeitnehmerin freizügigkeitsberechtigt ist (entgegen Urteil des VG Darmstadt vom 5 K 475/15.DA,
ZESAR 2017, 350).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): RAAAJ-43591
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 09.03.2023 - 9 K 2621/21 Kg