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Die Inflationsausgleichsprämie aus arbeitsrechtlicher Sicht
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1988Nach der Ergänzung des Einkommensteuergesetzes um § 3 Nr. 11c durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen v. (BGBl 2022 I S. 1743) haben Arbeitgeber seit dem die Möglichkeit, ihren Beschäftigten in Form von Zuschüssen und Sachbezügen einen Betrag von bis zu 3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei zukommen zu lassen. Aus arbeitsrechtlicher Sicht stellen sich auch nach über einem halben Jahr nach Inkrafttreten der Regelung Fragen zum Umgang mit der sog. Inflationsausgleichsprämie in einem Unternehmen.
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Freiwillige Leistung des Arbeitgebers
Ein Arbeitgeber ist grds. nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmern die Inflationsausgleichsprämie zu gewähren. Entscheidet sich der Arbeitgeber allerdings für die Gewährung, gilt es einige Besonderheiten zu beachten.
[i]Zulässige Prämienhöhe ist unbedingt zu beachten Werden etwa die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nicht beachtet und wird dies im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt, riskiert der Arbeitgeber hohe Nachforderungen. Wichtig ist also zunächst, dass die Prämie höchstens 3.000 € betragen darf. Dieser Betrag muss aber nicht in voller Höhe oder als Einmalzahlung gewährt werden und ka...