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IWB Nr. 13 vom Seite 505

Neue Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023

Prof. Dr. Stephan Rasch und Benedikt Wenzel

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 519Am hat das BMF die neuen Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 veröffentlicht. Die Überarbeitung der im Juli 2021 erschienenen Grundsätze ist nötig geworden, um die Anpassungen an die neue Funktionsverlagerungsverordnung aus dem August 2022 und die jüngste Rechtsprechung des BFH zu Finanzierungsthemen zu reflektieren. Daneben wurden auch in Bezug auf den Fremdvergleichsgrundsatz Änderungen vorgenommen.

I. Hintergrund und Einordnung der Neuregelung

[i]Konstanz im Aufbau der Verwaltungsgrundsätze im Anschluss an die Version von 2021Strukturell positiv hervorzuheben ist, dass der für die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2021 gewählte Aufbau sowie die Gliederung insgesamt beibehalten wurden und insofern eine gewisse Konstanz in der Aufarbeitung der OECD-Grundsätze durch die Finanzverwaltung erkennbar ist. Eine Neuerung ist, dass die deutsche Version der OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022 direkt in die Anlage 1 mit aufgenommen wurde, wodurch das Schreiben deutlich an Umfang gewonnen hat, dadurch aber etwas unübersichtlich daherkommt und leider auch die sehr hilfreichen Beispiele zu Funktionsverlagerungen auf den letzten Seiten (Anlage 3) nahezu untergehen.

[i]BMF bekräftigt eigene Ansicht zur Sperrwirkung von Art. 9 OECD-MA sowie zur dynamischen Auslegung von DBADurch die Aufnahme der

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