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Finanzierung und Liquidität | Basiszins: Erhöhung zum
Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dient v. a. als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen (§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB). Er verändert sich zum 1.1. und 1.7. eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist.
Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Dieser Zinssatz beträgt aktuell 4,0 % und ist gegenüber Januar 2023 um 1,50 Prozentpunkte gestiegen. Damit ergibt sich zum ein Basiszins von 3,12 %; zuvor betrug er 1,62 %. Damit können Unternehmen Privatkunden Verzugszinsen bis zu 8,12 % (5 % plus Basiszins) und gewerblichen Kunden Verzugszinsen bis zu 12,12 % (9 % plus Basiszins) in...