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BFH Urteil v. - III R 63/85 BStBl 1990 II S. 894

Gesetze: EStG 1981 § 33

Aufwendungen für den Besuch des inhaftierten Ehegatten sind durch Grundfreibetrag abgegolten und deshalb keine außergewöhnliche Belastung i. S. des § 33 EStG

Leitsatz

Aufwendungen für den Besuch des eine Freiheitsstrafe verbüßenden Ehegatten in der Haftanstalt sind üblicherweise als durch den Grundfreibetrag des § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG abgegolten anzusehen und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG berücksichtigungsfähig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 894
BFH/NV 1990 S. 75 Nr. 10
PAAAA-93435

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BFH, Urteil v. 23.05.1990 - III R 63/85

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