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BFH 30.05.2023 VIII B 15/22, StuB 13/2023 S. 554

Körperschaftsteuer | Zum Begriff einer vGA i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG

Eine vGA gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG setzt nicht voraus, dass der dem Anteilseigner gewährte Vermögensvorteil der Minderung des Unterschiedsbetrags bei der Gesellschaft bei einer vGA gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG entspricht (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG; § 115 Abs. 2 Nr. 2, Alternative 1, § 115 Abs. 2 Nr. 2, Alternative 2, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO).

Praxishinweise

Die vGA-Begriffe einer vGA in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG einerseits (Gesellschaftsebene) und § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG andererseits (Gesellschafterebene) sind nicht identisch (zu den Einzelheiten vgl. hierzu , NWB QAAAB-36872, BFHE 207 S. 103, unter II.2.a, 2.b cc).

– jh –

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