Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Werbungskostenabzug nach Aufgabe der Einkunftserzielungsabsicht – Abzugsfähigkeit
von Abbruchkosten und des Restbuchwerts – Fortdauer des Veranlassungszusammenhangs nach Entnahme vermieteten Sonderbetriebsvermögens
– Überlagerung durch nachfolgende Veräußerung
Leitsatz
1. Werden die auf Grund der Vermietung an eine KG vormals im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Grundstücke der Gesellschafter
anlässlich des Verkaufs der Gesellschaftsanteile in das Privatvermögen übernommen, sind die wegen des eingetretenen technischen
und wirtschaftlichen Verbrauchs nachträglich anfallenden Abbruchkosten und die Abschreibung des Restbuchwerts auf Grund des
fortbestehenden Veranlassungszusammenhangs mit der aufgegebenen Vermietungstätigkeit als Werbungskosten abzugsfähig.
2. Die Überlagerung dieses wirtschaftlichen Zusammenhangs kommt nur in Betracht, wenn die Aufwendungen allein oder ganz überwiegend
und durch eine nachfolgende Veräußerung des Grundstücks veranlasst werden.
Fundstelle(n): RAAAJ-43111
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 17.05.2007 - 9 K 136/04 F
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