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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 5 K 2911/18 U

Gesetze: UStG § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. k; UStG § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. g; SGB IX § 29; SGB IX a.F. § 17

Umsatzsteuerbefreiung für Betreuungs- und Pflegeleistungen

Leitsatz

Die Erbringung von Budgetassistenzleistungen auf dem Gebiet der Betreuung und Pflege, die von den schwerbehinderten Klienten auf der Grundlage von ihnen abgeschlossener Verträge mit dem Dienstleister aus ihrem „Persönlichen Budget“ i.S.d. § 17 SGB IX a.F. ( nunmehr § 29 SGB IX) bezahlt werden, ist nicht nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. k UStG (mit Wirkung vom : Buchst. l) von der Umsatzsteuer befreit, da die auf einzelvertraglicher Grundlage beruhende Verwendung des Budgets für diese Leistungen keine mittelbare Kostentragung durch Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeträger begründet, durch die die gesetzlich vorgegebene Kostenübernahmequote für anerkannte Einrichtungen mit sozialem Charakter erreicht werden könnte (Abgrenzung zum , BFH/NV 2018, 1217).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2023 S. 570 Nr. 9
AAAAJ-43108

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 14.12.2022 - 5 K 2911/18 U

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