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OLG Hamburg 04.10.1990 3 U 87/90

Steuerberatung; | Mitwirkung von Lohnsteuerhilfevereinen bei der Vorfinanzierung von Steuererstattungsansprüchen (§§ 14, 26 StBerG 1975)

Die Ausstellung einer Bescheinigung über die voraussichtliche Höhe eines Steuererstattungsanspruchs hat einen unmittelbaren Bezug zu der einem Lohnsteuerhilfeverein nach § 14 Abs.1 Nr.1 StBerG gestatteten Hilfeleistung und stellt deshalb keine andere wirtschaftliche Tätigkeit i.S. des § 26 Abs.2 StBerG dar. Auch durch die Entgegennahme schriftlicher Abtretungs- oder Verpfändungserklärungen seiner Mitglieder verstößt ein Lohnsteuerhilfeverein nicht gegen § 26 Abs.2 StBerG. Das Eintragen der sich aus den Abtretungs- bzw. Verpfändungserklärungen ergebenden Bankverbindungen in die von dem Lohnsteuerhilfeverein zu diesem Zwecke noch zurückgehaltenen Steueranträge seiner Mitglieder und das Weiterleiten der Abtretungserklärungen an das zuständige Finanzamt sind nicht unzulässig nach § 26 Abs.2 StBerG. Die vorgenannten Handlungen dürfen von einem Lohnsteuerhilfeverein ...

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