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NWB Nr. 27 vom

Grundbesitzbewertung: Wann lohnt sich ein Gutachten?

Michael von Arps-Aubert

Den typisierten steuerlichen Wertermittlungsverfahren für die Grundbesitzbewertung nach dem Bewertungsgesetz ist es immanent, dass diese in weiten Teilen pauschalierend wirken und individuelle Besonderheiten des einzelnen Grundstücks nicht berücksichtigen. Damit sich die für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer durchzuführende Grundbesitzbewertung aufgrund von Überbewertungen nicht zum Nachteil des Steuerpflichtigen auswirkt, ermöglicht die Öffnungsklausel des § 198 BewG den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts (Verkehrswert/Marktwert). Aufgrund dieser Vorschrift kann der Steuerpflichtige sämtliche wertbeeinflussenden Umstände bei der Ermittlung des gemeinen Werts geltend machen.

Anknüpfungspunkte für den Nachweis eines geringeren gemeinen Werts mittels Gutachten

[i]Krause/Grootens, Grundbesitzbewertung für Zwecke der Grunderwerb-, Erbschaft- und Schenkungsteuer für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2009, Grundlagen, NWB VAAAE-54625 Neben spezifischen Faktoren wie Lärm, Altlasten, Denkmalschutz oder Baumängeln gibt es zahlreiche weitere Anknüpfungspunkte, die zu einem niedrigeren gemeinen Wert führen können. Insbesondere beim Ertragswertverfahren sind aufgrund der Fülle von Berechnungsgrundlagen vielfältige Anknüpfungspunkte für einen Verkehrswertnachweis gegeben. Die gutachterliche Be...

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