Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Aufwendungen keine Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Leitsatz
1. Zu den im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abziehbaren Werbungskosten gehören solche Aufwendungen nicht, die anläßlich der Veräußerung eines Grundstücks entstehen, das dem Steuerpflichtigen bisher zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gedient hatte.
2. Als durch die Veräußerung eines Grundstücks veranlaßte Kosten sind auch Zahlungen zu beurteilen, die der bisherige Grundstückseigentümer an den Grundstückserwerber leistet, um ihn von Schuldzinsen auf eine übernommene Grundstücksbelastung freizustellen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 775 BFH/NV 1990 S. 58 Nr. 8 QAAAA-93384
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