Gesetze: AO 1977 §§ 34, 69, 191EStG § 40 Abs. 1 und Abs. 3
Pflichtverletzung und Verschulden des Haftungsschuldners nach § 69 Satz 1 AO richtet sich bei der Haftung für pauschalierte Lohnsteuer nach dem Zeitpunkt ihrer Fälligkeit
Leitsatz
Wird der Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner für die pauschale Lohnsteuer der GmbH (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 EStG) in Anspruch genommen, so bestimmt sich die Pflichtverletzung und sein Verschulden gemäß § 69 AO 1977 nicht nach den Zeitpunkten der Nichteinbehaltung, -anmeldung und -abführung der individuellen Lohnsteuer der Arbeitnehmer, sondern nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit der pauschalierten Lohnsteuer. Der Geschäftsführer haftet nur insoweit, als er das FA hinsichtlich der im Nachforderungsbescheid festgesetzten pauschalen Lohnsteuer gegenüber den anderen Gläubigern der GmbH benachteiligt hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 767 BFH/NV 1990 S. 65 Nr. 9 MAAAA-93381
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