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Volker Schuka, Hans-Joachim Röhle, Thomas Wiegmann

Klausurenbuch für Steuerfachwirte

24. Aufl. 2023

Print-ISBN: 978-3-482-67854-7

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Klausurenbuch für Steuerfachwirte (24. Auflage)

Lösungshinweise – Klausursatz Nr. 4

Aufgabenteil Nr. 1: Einkommensteuer

Einkünfte Kurt Kutowski

I. Rechtsanwaltstätigkeit, Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Katalogberuf)

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Betriebseinnahmen
1 400 000 €
Betriebsausgaben
./. 1 199 466 €
vorläufiger Gewinn
200 534 €

1. Miete

Die Miete führt nicht zu Betriebsausgaben. Vielmehr stellen die anteiligen Grundstücksaufwendungen Betriebsausgaben dar (s. Tz. 6):


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bisherige Aufwendungen: ab  mtl. 8 000 €
+ 80 000 €

2. Büromöbel

Die Umsatzsteuer ist als Vorsteuer abzugsfähig und gehört deshalb nicht zu den Anschaffungskosten, § 9b Abs. 1 EStG.


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Anschaffungskosten netto
3 500,00 €
abzgl. 10 % Rabatt
./. 350,00 €
endgültige Anschaffungskosten
3 150,00 €
× 1/8 je Schreibtisch =
393,75 €

Da Schreibtische einzeln nutzbar sind, können die Anschaffungskosten gem. § 6 Abs. 2 EStG in 2022 in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden.


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Gewinn
./. 3 150 €
Die bisherige AfA ist zu korrigieren
+ 469 €

Die an den Lieferanten gezahlte Umsatzsteuer führt zu Betriebsausgaben, die vom Finanzamt erhaltene Vorsteuer zu Betriebseinnahmen. Die Erfolgsneutralität findet aber im gleichen Jahr statt, weshalb hierauf aus Vereinfachungsgründen nicht weiter eingegangen wird.

3. Honorare
a) Verkehrsrechtsache

Nac...