Klausurenbuch für Steuerfachwirte
24. Aufl. 2023
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Lösungshinweise – Klausursatz Nr. 1
Aufgabenteil Nr. 1: Einkommensteuer
I. Persönliche Steuerpflicht
Alle im Sachverhalt genannten Personen sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig; sie haben ihren Wohnsitz im Inland, § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG.
II. Veranlagungsart
Die Eheleute Siggi und Sonja Sohle unterliegen nach § 26 Abs. 1 EStG der Ehegattenveranlagung, weil sie beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt voneinander leben. Damit haben sie die Wahl zwischen der Einzelveranlagung nach § 26a EStG und der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG. Ganz offensichtlich führt hier die Zusammenveranlagung nach § 26b EStG zu einer geringeren Belastung mit Einkommensteuer.
Wird von dem Wahlrecht nicht Gebrauch gemacht, ist die Zusammenveranlagung durchzuführen, § 26 Abs. 3 EStG.
III. Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte
1. Schuhgeschäft
a) Laufender Gewinn
Siggi Sohle erzielt als Einzelunternehmer aus seinem Schuhgeschäft einen laufenden Gewinn aus Gewerbebetrieb, § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG. Dieser ermittelt sich wie folgt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Betriebsvermögen | + 200 000 € |
abzüglich negatives Betriebsvermögen , somit: | + 100 000 € |
Zwischensumme | + 300 000 € |
zzgl. Entnahmen 2022 | + 50 000 € |
abzüglich Einlagen 2022 | ./. 226 500 € |
Gewinn aus Gewerbebetrieb | 123 500 € |
Die lfd. Einkünfte au...