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NWB 26/2023 S. 1821

GRV | Rentenerhöhungen zum

Der Bundesrat hat der Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum (Rentenwertbestimmungsverordnung 2023) zugestimmt. Sie kann daher zum in Kraft treten. Die Erhöhung beträgt 4,39 % im Westen und 5,86 % im Osten. Damit gilt künftig ein einheitlicher Rentenwert von 37,60 € in ganz Deutschland. Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der der monatlichen Rente entspricht, wenn jemand ein Jahr lang durchschnittlich verdient und dafür Rentenbeiträge gezahlt hat. Indem die Bundesregierung ihn jeweils zum 1.7. eines Jahres per Verordnung festlegt, wird die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst. Auch für Landwirte verändern sich die Rentenbezüge. Der allgemeine Rentenwert (West) beträgt 17,36

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