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Ertragsteuerliche Berücksichtigung eines Kindes
Erläuterungen zu den Eintragungen auf der Anlage Kind
[i]Hillmoth, Kindergeld, Kinderfreibetrag, andere kindbedingte Steuervergünstigungen und Baukindergeld, Grundlagen, NWB QAAAE-52191 Der nachfolgende Beitrag erläutert die notwendigen Eintragungen auf der Seite 1 der Anlage Kind und beschäftigt sich mit den aktuellen Entwicklungen (vor allem in der aktuellen Rechtsprechung) im Bereich der Berücksichtigung von Kindern in der Einkommensteuererklärung. Als zentrale Vorschriften für den sog. Familienleistungsausgleich sind die §§ 31 und 32 EStG maßgebend. Als Familienleistungsausgleich wird die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich des Bedarfs für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung bezeichnet. Der Familienleistungsausgleich beruht auf zwei Säulen: Zum einen wird das Kindergeld als monatliche Steuervergütung im laufenden Kalenderjahr ausgezahlt. Soweit es für die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie. Soweit das Kindergeld nicht ausreicht, dient als weitere Säule die Freistellung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung durch den Abzug der Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG.
I. Der Vordruck im Überblick
[i]Erklärungsvordrucke unter NWB UAAAJ-22990 in NWB Datenbank aufrufbar Die Anlage Kind kann grob in zwei große Abschnitte untergliedert werden: Auf der Seite 1 (Zeile 1 bis 24) gilt es zu...