Steuerberaterhaftung: Pflicht zur sozialversicherungsrechtlichen Beratung bei beauftragter Lohnbuchhaltung
Leitsatz
1. Ein Steuerberater schuldet im Rahmen eines ihm erteilten Steuerberatungsmandates keine sozialversicherungsrechtliche Beratung.
2. Weder der Steuerberatungsauftrag, noch die im Zusammenhang damit beauftragte Lohnbuchhaltung verpflichten den Steuerberater zur Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen.
3. Ergeben sich für den Steuerberater tatsächlich sozialversicherungsrechtliche Fragen, obliegt es dem Steuerberater einen Hinweis an seinen Mandanten zu erteilen, sich diesbezüglich anderweitig Rat einzuholen. Ob Anhaltspunkte für eine solche Hinweispflicht vorlagen, muss der klagende Mandant darlegen.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.