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OLG Hamm Beschluss v. - 11 W 69/22

Gesetze: BGB i. V. m. § 839; GG Art. 34; DSGVO Art. 82

Leitsatz

Leitsatz:

Zu der Frage, ob das unzulässige Speichern personenbezogener Daten im Rahmen der Arbeitsverwaltung auch dann, wenn die Daten nicht weiter verarbeitet wurden, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in einem Umfang verletzt, der einen Schadensersatzanspruch aus einer Amtshaftung oder gem. Art. 82 DSGVO begründen kann.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 26/2023 S. 1821
NWB-Eilnachricht Nr. 26/2023 S. 1821
GAAAJ-42776

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OLG Hamm, Beschluss v. 19.12.2022 - 11 W 69/22

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