1. Keine Anerkennung eines Ehegatten-Arbeits-/Mietverhältnisses bei Überweisung des Entgelts auf ein sog. Oder-Konto - 2. Eine wegen Nichtanerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses unentgeltliche Nutzungsbefugnis ist nicht einlagefähig
Leitsatz
1. Zahlungen eines Ehegatten an den anderen Ehegatten aufgrund eines Arbeits- oder Mietverhältnisses sind dann keine Betriebsausgaben des Arbeitgeber- oder Mieter-Ehegatten, wenn dieser das Gehalt an den Arbeitnehmer-Ehegatten oder die Miete an den Vermieter-Ehegatten auf ein Bankkonto überweist, über das jeder der beiden Ehegatten allein verfügungsberechtigt ist (, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160).
2. Sind bei Anwendung dieser Grundsätze Mietzinszahlungen keine Betriebsausgaben, so stellt sich die Überlassung des Mietobjekts als unentgeltlich dar. Die sonach unentgeltlich eingeräumte Nutzungsbefugnis ist kein einlagefähiges Wirtschaftsgut (vgl. , BFHE 151, 523, 534, 535, BStBl II 1988, 348).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 741 BFH/NV 1990 S. 58 Nr. 8 YAAAA-93364
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