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Steuerrecht | Gewillkürtes Betriebsvermögen bei hinzuerworbenen Grundstücken
Ein nachträglich hinzuerworbenes Grundstück gehört bei einem Unternehmer, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG oder § 13a EStG ermittelt, nicht zum gewillkürten Betriebsvermögen, wenn im Zeitpunkt des Erwerbs das gewillkürte Betriebsvermögen im Rahmen dieser Gewinnermittlungsarten von der Rechtsprechung noch nicht anerkannt war. Die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen kann auch nicht S. 634rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Anerkennung gewillkürten Betriebsvermögens angenommen worden.
Der [i]War Schenkung der Grundstücke an Ehefrau eine Entnahme?Kläger war Landwirt und ermittelte seinen Gewinn nach § 13a EStG. Im Jahr 1997 erwarb er zusammen mit seiner Ehefrau mehrere Grundstücke hinzu, die sie zum Teil verpachteten und zum Teil ihrem Sohn unentgeltlich zur Nutzung überließen. Die Pachteinnahmen erfasste der Kläger ab 2008 als landwirtschaftliche Erlöse. Ab 2010/201...