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BAG Urteil v. - 4 AZR 74/22

Instanzenzug: Az: 2 Ca 126/20 Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Az: 11 Sa 70/20 Urteil

Tenor

I. Auf die Revision der Klägerin wird - unter Zurückweisung der Anschlussrevision der Beklagten - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom - 11 Sa 70/20 - teilweise aufgehoben.
II. Auf die Berufung der Klägerin wird das  - abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 156,81 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 82,59 Euro seit dem , aus weiteren 28,00 Euro seit dem und aus weiteren 46,22 Euro seit dem zu zahlen.
III. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2023:220223.U.4AZR74.22.0

Fundstelle(n):
XAAAJ-42685