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FG Münster Urteil v. - 5 K 2867/20 U

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14 Buchst. b; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. b; AO § 14; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a

Umsatzsteuer

Frage der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Umsätze bei Mitarbeiterkantine/-cafeteria in Krankenhäusern; steuerbegünstigter Zweckbetrieb

Leitsatz

1. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Umsätze aus dem Betrieb der Mitarbeiterkantinen gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG scheidet aus, da die streitigen Umsätze im Rahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i.S.v. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG i.V.m. §§ 64, 14 AO erbracht werden.

2. Der Betrieb der Mitarbeiterkantinen stellt einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.v. § 14 AO dar. Denn hierdurch betätigt sich die Stpfl. unternehmerisch. Sie erzielt mit der über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgehenden selbständigen und nachhaltigen Tätigkeit Einnahmen, auch wenn – wie ausgeführt – eine Gewinnerzielungsabsicht fehlt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 14/2023 S. 634
DStR-Aktuell 2024 S. 9 Nr. 8
DStRE 2024 S. 356 Nr. 6
HAAAJ-42647

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FG Münster, Urteil v. 23.03.2023 - 5 K 2867/20 U

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