1. Übergang von der Anfechtungs- zur Fortsetzungsfeststellungsklage im Revisionsverfahren auch bei Hauptsacheerledigung vor Klageerhebung zulässig 2. Anschlußprüfung bei Großbetrieben auch im Hinblick auf prüfungsfreie Zeiträume bei Mittel- und Kleinbetrieben grundsätzlich rechtmäßig
Leitsatz
1. Der Übergang von der Anfechtungs- zur Fortsetzungsfeststellungsklage ist im Revisionsverfahren auch dann zulässig, wenn sich der angefochtene Verwaltungsakt bereits vor Erhebung der Anfechtungsklage erledigt hat.
2. Die Anordnung einer sog. Anschlußprüfung bei Großbetrieben ist grundsätzlich rechtmäßig. § 4 Abs. 1 Satz 1 BpO(St) 1978 beruht auf sachgerechten Erwägungen. Aus dem Gleichheitsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) folgt für Großbetriebe im Hinblick auf die unterschiedliche Prüfungspraxis bei Mittel- und Kleinbetrieben kein Anspruch auf Verkürzung des Prüfungszeitraums.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 721 BFH/NV 1990 S. 57 Nr. 8 VAAAA-93352