Buchführung in gemeinnützigen Vereinen
1. Aufl. 2023
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Abc der Geschäftsvorfälle
Im Buch nicht erläuterte Schlagwörter werden hier im „Abc der Geschäftsvorfälle“ erklärt. Ansonsten ist das entsprechende Kapitel im Buch verlinkt und das Stichwort ggf. mit zusätzlichen Informationen versehen.
Ablösezahlungen für Sportler: Einnahmen und Ausgaben gehören in den Zweckbetrieb (7 % Ust.) oder den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (19 % USt.). Sie beeinträchtigen die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht. Der SKR 42 hält keine eigenen Konten für Ablösezahlungen vor. Es empfiehlt sich, ein eigenes Konto dafür einzurichten. Die erhaltenen Beträge zählen zu den Einnahmen aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb „sportliche Veranstaltungen“, wenn der den Verein wechselnde Sportler in den letzten zwölf Monaten vor seiner Freigabe bezahlter Sportler i. S. des § 67a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO war. Ansonsten gehören sie zu den Einnahmen aus dem Zweckbetrieb „sportliche Veranstaltungen“ (AEAO zu § 67a Abs. 3, Nr. 39).
Konten:
Tabelle in neuem Fenster öffnenTabelle in neuem Fenster öffnenZweckbetrieb:SKR 49SKR 425260 Einnahmen aus Ablöse/Freigabe unbezahlter Sportler 7 %43000/3 Erlöse 7 %Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb:SKR 49SKR 427054 Einnahmen aus Ablösesummen 19 %44000/4 Erlöse 19 %Abschreibungen: → Teil 2, Kapitel 7.2: Übersicht...