Einkommensteuer | Keine einjährige ND für Homepage (OFD)
Aufwendungen für eine Homepage fallen nicht unter den Anwendungsbereich des BMF-Schreibens, sodass bei einer Homepage nicht von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von einem Jahr, sondern in Anknüpfung an die als üblich anerkannte technische Nutzungsdauer von Software von einer Nutzungsdauer von drei Jahren ausgegangen werden kann (Frankfurt/M. v. - S 2190 A - 031 - St 214).
Die AfA-Tabellen im direkten Zugriff: Ob bei Betriebsprüfungen oder Investitionsentscheidungen – als Berater oder Unternehmer müssen Sie die von der Finanzverwaltung zugelassenen AfA-Sätze kennen. Das einbändige Loseblattwerk liefert Ihnen daher die „Amtlichen AfA-Tabellen“ für mehr als 100 Wirtschaftszweige. Ein umfangreiches Abschreibungs-Lexikon sowie zahlreiche Materialien erleichtern Ihnen die Arbeit.
Einschließlich 118. Ergänzung Stand April 2023. In 1 Spezialordner.
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Quelle: ; NWB Datenbank (JT)
Fundstelle(n):
BAAAJ-42503