Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Frühstücksleistungen und Parkplatzgestellung bei einer Hotelübernachtung:
Handelt es sich bei Frühstücksleistungen um unselbständige Nebenleistungen zur Übernachtungsleistung, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, oder fallen diese Leistungen unter das Aufteilungsgebot des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG und sind mit dem Regelsteuersatz zu besteuern?
Dient die Einräumung von Parkmöglichkeiten der Vermietung, so dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Übernachtung und der Parkplatzgestellung besteht und diese dem ermäßigten Steuersatz unterliegt?
Das Verfahren ruhte gemäß Beschluss vom bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren . Das Verfahren wird wieder aufgenommen.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 13/2024 S. 585 BFH/PR 2024 S. 255 Nr. 9 DB 2024 S. 1645 Nr. 27 DStR 2024 S. 1367 Nr. 24 StuB-Bilanzreport Nr. 12/2024 S. 485 StuB-Bilanzreport Nr. 15/2024 S. 578 UR 2024 S. 643 Nr. 17 MAAAJ-42453
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