Online-Nachricht - Mittwoch, 21.06.2023
Gesetzgebung | Vorerst kein ermäßigter Steuersatz für Gastronomie ab 2024
(hib)
Im Finanzausschuss des Bundestags
haben die Ampel-Fraktionen einen Antrag der Fraktion der CDU/CSU
(BT-Drucks. 20/5810) für die
Fortführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent in der
Gastronomie über das laufende Jahre 2023 hinaus abgelehnt. Dafür stimmte neben
der Antragstellerin die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt
sich.
Die Abgeordneten der Koalition
verwiesen in ihrer Begründung insbesondere auf die Folgen für den Bundehaushalt
und die angespannte Haushaltssituation. Die SPD argumentierte, dass der derzeit
geltende ermäßigte Steuersatz im Subventionsbericht der Bundesregierung auf
Platz 3 der Subventionen aufgeführt sei. Eine Fortführung könne also erst im
Zuge der Haushaltsberatungen diskutiert werden.
Dieser Äußerung entnahm die
antragstellende Unionsfraktion immerhin „eine gewisse Offenheit“
für ihr Anliegen. Sie verwies auf Äußerungen sowohl von Bundeskanzler Olaf
Scholz (SPD) als auch von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), die
während der Corona-Pandemie als Hilfe für die Gastronomie eingeführte
Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes fortzuführen. Ferner kritisierte die
CDU/CSU-Fraktion einen generellen Stillstand in der Steuerpolitik.
Aus der Fraktion von Bündnis90/Die
Grünen hieß es, dass die hohen Ausgabenwünsche von CDU/CSU nicht zu deren
Eintreten für die Schuldenbremse passten. Eine Fortführung der Steuerermäßigung
würde den Bundeshaushalt mit 3,3 Milliarden Euro belasten. Zudem fordere die
Union weitere haushaltswirksame Ausgaben. Zugleich habe sich die Situation in
der Gastronomie deutlich verbessert, wie eine jüngste Umfrage des
Branchenverbandes Degoha zeige.
Die FDP-Fraktion mahnte eine
generelle Reform des Umsatzsteuerrechts an mit dem Ziel größerer
Einheitlichkeit. Unter Verweis auf die Haushaltslage erklärt die Fraktion, dass
der Unionsantrag zur falschen Zeit komme.
Auch die AfD-Fraktion kritisierte
das uneinheitliche System der Umsatzsteuer und nannte als Beispiel, dass
Mahlzeiten, die in Porzellangeschirr serviert würden, künftig wieder mit 19
Prozent besteuert würden, solche in Einwegmaterial aber mit sieben Prozent.
Auch die Linke ließ Sympathien für
den Unionsantrag erkennen und warnte, dass eine Rückkehr zum erhöhten
Mehrwertsteuersatz von Unternehmen genutzt werden könnte, die Preise noch
weiter zu erhöhen. Sie verwies auf die Debatte über eine
„Gierflation“. Für die Gastronomie wären von Anfang an
Direkthilfen besser gewesen als Steuerhilfen. Damit begründete die Fraktion
ihre Enthaltung zu dem Antrag.
Quelle: hib – heute
im bundestag Nr. 473 (il)
Fundstelle(n):
NWB PAAAJ-42426