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LSG Baden-Württemberg 19.04.2023 L 5 BA 1846/22, NWB 25/2023 S. 1759

SV-Beiträge | Beitragsbemessung bei als Sachzuwendung ausgezahltem Arbeitsentgelt

Maßgebend für die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung ist das dem Beschäftigten nach dem Entstehungsprinzip arbeitsrechtlich geschuldete Arbeitsentgelt. Die Frage, ob der Arbeitsentgeltanspruch in Höhe des Mindestlohns durch eine Sachzuwendung (hier: Überlassung eines Firmenwagens an einen teilzeitbeschäftigten Monteur) wirksam erfüllt wurde oder nur durch eine Geldzahlung erfüllt werden kann, ist bei der Verbeitragung des Arbeitsentgelts unbeachtlich.

Anmerkung:

Das Mindestlohngesetz greife nur insoweit in die Entgeltvereinbarung – also die Vereinbarung über den Entgeltanspruch – von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein, als sie den Anspruch auf Mindestlohn unterschreite, so das Gericht. Dies sei vorliegen...

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