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OLG Düsseldorf 16.03.2023 3 Wx 55/22, NWB 25/2023 S. 1758

HR | Fehlende Beschwerdebefugnis eines Gesellschafters

Der Gesellschafter einer GmbH ist nicht befugt, Beschwerde gegen die Entscheidung des Registergerichts einzulegen, die Eintragung einer Person als Geschäftsführer der GmbH nicht im Handelsregister zu löschen (vgl. § 395 FamFG). Dasselbe gilt, wenn das Registergericht die Löschung einer im Handelsregister eingetragenen nichtigen Geschäftsführerbestellung ablehnt (vgl. § 398 FamFG).

Anmerkung:

Eine Beschwerdebefugnis eines Gesellschafters ergibt sich nicht aus § 59 Abs. 1 FamFG. Danach steht die Beschwerde demjenigen zu, der durch den angefochtenen Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Bei der Eintragung der Änderung in den Personen der Geschäftsführer sowie der Beendigung der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers (§ 39 Abs. 1 GmbHG) handelt es sich aber um eine bloß deklaratorische Eintragung, weshalb die verweigerte Löschung der st...

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