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LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 5 Sa 142/22

Gesetze: InsO § 17; InsO § 129; InsO § 133 Abs. 1; InsO § 143 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Arbeitnehmerin hat in der Regel keine Kenntnis von der drohenden Zahlungsunfähigkeit ihrer Arbeitgeberin, wenn sie zum Zeitpunkt der Gehaltszahlung aufgrund ihrer Tätigkeit und ihrer Stellung im Unternehmen keinerlei Übersicht zur Liquiditätslage und zum Zahlungsverhalten des Schuldners hat und auch aus sonstigen Umständen nicht auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit schließen muss.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 24/2023 S. 1690
NWB-Eilnachricht Nr. 24/2023 S. 1690
SAAAJ-42276

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 28.02.2023 - 5 Sa 142/22

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