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Verfahrensrecht | Kein Beweiswert eines elektronischen Posteingangsbuchs (FG)
Einem elektronisch geführten
Posteingangsbuch (hier: DATEV, Programm „Post, Fristen und
Bescheide”), in dem die Einträge ersichtlich in großem zeitlichen Abstand
von bis zu einem Monat und nicht in der Reihenfolge des Posteingangs
vorgenommen werden und bei dem der tatsächliche Eingangstag bei der Erfassung
kaum mehr sicher rekonstruiert werden kann, kommt praktisch kein nennenswerter
Beweiswert mehr zu ().
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit um das Vorliegen von Sachlohn durch Überlassung von Maßanzügen in den Streitjahren 2015 und 2018. Vorab ist die Rechtzeitigkeit der Klage und in diesem Zusammenhang die Ordnungsgemäßheit des elektronischen Posteingangsbuchs ...