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Verfahrensrecht | Klageerhebung durch StB postalisch nicht zulässig (FG)
Die aktive Nutzungspflicht des beSt beginnt, sobald die BStBK dem jeweiligen Steuerberater die Registrierungsaufforderung mit den notwendigen Registrierungsangaben für das beSt übersandt hat ().
Sachverhalt: Mit in den Nachtbriefkasten des Gerichts eingeworfenen Schriftsatz datierend auf den , eingegangen bei Gericht am , beantragte die Prozessbevollmächtigte des Klägers mündliche Verhandlung. Der Berichterstatter hat – nachdem ihm der Schriftsatz vorgelegt wurde – in einem Vermerk vom Folgendes festgehalten: „Um 15:03 Uhr, um 15:06 Uhr und um 15:15 Uhr habe ich versucht, die Prozessbevollmächtigte des Klägers telefonisch zu erreichen, um mitzuteilen, dass der Antrag auf mündliche Verh...