Verpflichtung eines freiberuflichen Künstlers und umsatzsteuerlichen Kleinunternehmers zur elektronischen Abgabe der Einkommen-
und Umsatzsteuererklärung nebst Einnahmenüberschussrechnung für 2021 bei nur behaupteter und nicht nachgewiesener Ungeeignetheit
der veralteten EDV-Ausstattung für das Elster-Onlineverfahren sowie bei behaupteter Störanfälligkeit der Internetverbindung
Leitsatz
Auch wenn ein freiberuflicher Künstler zwar nur über einen älteren PC (mit Betriebsystem Windwows XP) sowie einen nach seinen
Angaben störanfälligen Internetanschluss, zudem jedoch über einen E-Mail-Account sowie eine eigene Website zur eigenen Vermarktung
verfügt, und auch wenn er im Streitjahr als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer freiberufliche Einnahmen in nur sehr geringer
Höhe erzielt hat, ist er zur Abgabe einer elektronischen Einkommen- und Umsatzsteuererklärung nebst Einnahmenüberschussrechnung
verpflichtet, wenn er die als Grund für eine Unzumutbarkeit der elektronischen Steuererklärungsabgabe angeführten gesundheitlichen
Probleme sowie die behauptete fehlende Eignung seiner veralteten EDV-Ausstattung bzw. seines störanfälligen Internetanschlusses
für die Nutzung des Elsteronline-Verfahrens nicht glaubhaft gemacht bzw. nachgewiesen hat, z. B. durch Vorlage von Screenshots,
Fotos etwaiger vergeblicher Nutzungsversuche des Elster-Onlineverfahrens; insoweit trägt der Steuerpflichtige die objektive
Feststellungslast.
Fundstelle(n): UStB 2023 S. 319 Nr. 10 UStB 2023 S. 320 Nr. 10 LAAAJ-42209
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 20.03.2023 - 4 K 4096/22
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