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FG Münster Urteil v. - 1 K 2478/21 E

Gesetze: US-Freundschaftsvertrag Art. 25 Abs. 4; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 9; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 9

Kapitaleinkünfte

Zur Steuerpflicht von Vermögenübertragungen aus der Auflösung US-amerikanischer Trusts als Kapitaleinkünfte

Leitsatz

1. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG i.d.F. 2016 findet bei US-amerikanischen Trusts Anwendung, sofern sei mit inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen vergleichbar sind.

2. Die Vorschrift verstößt weder gegen den US-Freundschaftsvertrag noch gegen ein Verbot der Doppelbesteuerung mit Erb- oder Schenkungsteuer.

3. Soweit die Einführung des § 20 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 EStG auch Wertsteigerungen und Erträge in der Vergangenheit erfasst und damit Rückwirkung entfaltet, ist die Vorschrift verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.

4. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG i.d.F. 2016 ist dahingehend verfassungskonform auszulegen, dass als steuerpflichtige Bezüge aus der Auflösung nur solche Wertsteigerungen zu erfassen sind, die ab dem entstanden sind.

Fundstelle(n):
ErbStB 2023 S. 264 Nr. 9
IStR 2023 S. 391 Nr. 11
IStR 2023 S. 401 Nr. 11
IWB-Kurznachricht Nr. 16/2023 S. 637
IWB-Kurznachricht Nr. 16/2023 S. 638
IAAAJ-42194

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FG Münster, Urteil v. 23.03.2023 - 1 K 2478/21 E

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